Urządzanie lasu
Planung
Die Forstwirtschaft wird in den Staatsforsten auf der Grundlage der für die Forstbezirke jeweils für zehn Jahre geltenden Forsteinrichtungsplänen geführt, die durch spezielle Einrichtungen, wie zum Beispiel das Forsteinrichtungs- und Forstvermessungsbüro (BULiGL) erstellt werden. Die Forsteinrichtungspläne werden nach den öffentlichen Umfragen durch den Umweltminister in Form einer Entscheidung bestätigt.
Die Forsteinrichtungspläne aller Forstbezirke der RDLP in Zielona Góra entnehmen Sie hier: http://bip.lasy.gov.pl/pl/bip/dg/rdlp_zielona_gora/plan_urzadzenia_lasu